Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 29.11.2012 | BVerwG, 04.06.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12, 10 C 5.12, 10 C 11.12, 10 C 14.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37123
BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12, 10 C 5.12, 10 C 11.12, 10 C 14.12 (https://dejure.org/2012,37123)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2012 - 10 C 4.12, 10 C 5.12, 10 C 11.12, 10 C 14.12 (https://dejure.org/2012,37123)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2012 - 10 C 4.12, 10 C 5.12, 10 C 11.12, 10 C 14.12 (https://dejure.org/2012,37123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 3, § 32 Abs. 3 § 80... Abs. 1, § 104 Abs. 3; BKGG § 6a; EGBGB Art. 6, 21; Europäisches Sorgerechtsübereinkommen - ESÜ Art. 19; FamFG § 97 Abs. 1, § 108 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; KRK Art. 1 und 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2; Haager Minderjährigenschutzabkommen - MSA Art. 7 Satz 1, Art. 16; Richtlinie 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c, Art. 17; SGB II § 7 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2, §§ 11, 11b, 19 Abs. 1 Satz 3, §§ 20, 21, 22, 28, § 77 Abs. 4; VwGO § 62 Abs. 1 Nr. 2, § 173; ZPO §§ 293, 328
    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf; Bedarfsgemeinschaft; Doppelprüfung; Einkommen; Familienzusammenführung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kinderzuschlag; Kindeswohl; Lebensunterhaltssicherung; Mehrbedarf; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 6 Abs. 3
    Anerkennung; Anhörung; Ausnahme; Bedarf; Bedarfsgemeinschaft; Doppelprüfung; Einkommen; Familienzusammenführung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kinderzuschlag; Kindeswohl; Lebensunterhaltssicherung; Mehrbedarf; Personensorge; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 80 Abs 1 AufenthG 2004
    Kindernachzug zu Ausländern; Prozessfähigkeit; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Anhörungspflicht; Berechnung des Lebensunterhaltsbedarfs

  • Wolters Kluwer

    Regelung zur Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit minderjähriger Ausländer über 16 Jahre in Verfahren nach dem AufenthG in Bezug auf Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention; Verstoß ausländischer Sorgerechtsentscheidungen gegen den ordre public in Art. ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 32 Abs. 3, AufenthG § 104 Abs. 3, BKGG § 6a, EGBGB Art. 6, 21, ESÜ Art. 19, FamFG § 97 Abs. 1, FamFG § 108 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, UN-KRK Art. 1, UN-KRK Art. 2 Abs. 1, UN-KRK Art. 12 Abs. 2, MSA Art. 7 Satz 1, MSA Art. 16, RL 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. c, RL 2003/86/EG Art. 17, SGB II § 7 Abs. 2, SGB II § 7 Abs. 3, SGB II § 9 Abs., §§ 11, 11b, 19 Abs. 1 Satz 3; SGB II § 20, SGB II § 21, SGB II § 22, SGB II § 28, SGB II § 77 Abs. 4, VwGO § 62 Abs. 1 Nr. 2, VwGO § 173; ZPO § 293, ZPO § 328
    Haager Minderjährigenschutzabkommen, ausländisches Recht, Sorgerechtsentscheidung, Sorgerecht, Doppelprüfung, Inzidentanerkennung, Asylanerkennung, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Einkommen, Sicherung des Lebensunterhalts, Kindeswohl, Kinderzuschlag, Mehrbedarf, ...

  • rewis.io

    Kindernachzug zu Ausländern; Prozessfähigkeit; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Anhörungspflicht; Berechnung des Lebensunterhaltsbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung zur Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit minderjähriger Ausländer über 16 Jahre in Verfahren nach dem AufenthG in Bezug auf Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention; Verstoß ausländischer Sorgerechtsentscheidungen gegen den ordre public in Art. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Sorgerechtsentscheidungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Visumverfahren - Behörden müssen ausländische Sorgerechtsentscheidungen anerkennen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Was im Ausland Recht ist, soll im deutschen Visumverfahren Recht bleiben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 153
  • NVwZ 2013, 947
  • FamRZ 2013, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    2.1 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10).

    Sind aufenthaltsrechtliche Ansprüche an eine Höchstaltersgrenze geknüpft - wie hier beim Kindernachzug die Vollendung des 16. Lebensjahres -, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (vgl. Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen mit einer Höchstaltersgrenze, die der Betroffene - wie hier der Kläger zu 1 - im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Im Sinne dieser Bestimmung besitzt ein Elternteil das Sorgerecht nur, wenn er "allein" sorgeberechtigt ist, dem anderen Elternteil also bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Diese Würdigung ist revisionsrechtlich gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 293 ZPO wie eine Tatsachenfeststellung zu behandeln (vgl. Urteile vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 17 und vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 - NJW 2012, 3461 Rn. 16); § 545 Abs. 1 ZPO findet keine Anwendung.

    Allerdings sind gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen abweichend von § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II unabhängig von einer Titulierung einkommensmindernd zu berücksichtigen (Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 33).

    In einem weiteren Schritt hat das Berufungsgericht mit Blick auf die gebotene Verlässlichkeit des Mittelzuflusses (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 33) in einer tatrichterlichen Gesamtschau die Nachhaltigkeit der Einnahmesituation des selbständig tätigen Vaters durch Betrachtung der Einkünfte mehrerer Veranlagungszeiträume in den Blick genommen.

    Denn nach diesem Zeitpunkt eingetretene Sachverhaltsänderungen zugunsten des Betroffenen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 10 mit Verweis auf das Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 14 f.).

    Dabei richten sich sowohl die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens als auch der Unterhaltsbedarf bei erwerbsfähigen Ausländern und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, seit dem 1. Januar 2005 grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II. Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (grundlegend Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 19 ff.).

    - Die Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II; vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 25) sowie die Kosten der dezentralen Warmwassererzeugung (§ 21 Abs. 7 SGB II) sind in die Bedarfsberechnung einzustellen.

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 27, vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 18 und vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - DVBl 2012, 1167 Rn. 11).

    Diese Vorgehensweise genügt dem strengen Maßstab, der wegen des grundlegenden staatlichen Interesses, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (BTDrucks 15/420 S. 70), an die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anzulegen ist (Urteil vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 21 und 23).

    Denn nach diesem Zeitpunkt eingetretene Sachverhaltsänderungen zugunsten des Betroffenen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 10 mit Verweis auf das Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Denn in der Systematik dieser Richtlinie stellt der Anspruch auf Genehmigung der Familienzusammenführung gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie die Grundregel dar, so dass die den Mitgliedstaten in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie verliehene Befugnis zur Regelung der Nachzugsvoraussetzungen eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 - Rs. C-578/08, Chakroun - Slg. 2010, I-1839 = NVwZ 2010, 697 Rn. 43).

    Der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie eröffnete Handlungsspielraum darf von den Mitgliedstaaten nicht in einer Weise genutzt werden, dass das Richtlinienziel - die Begünstigung der Familienzusammenführung - und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen werden (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 43).

    Nach dieser Rechtsprechung bezieht sich der Begriff der Sozialhilfe(leistungen) in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie als autonomer Begriff des Unionsrechts nur auf Unterstützungsleistungen, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleichen, nicht aber auf eine Hilfe, die es erlauben würde, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 49).

    Die Sozialhilfe i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG erfasst daher nur Leistungen, die von öffentlichen Behörden zur Kompensation des Mangels an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften gewährt werden, um die allgemein notwendigen Kosten des Lebensunterhalts für den Ausländer und seine Familienangehörigen zu bestreiten; sie schließt nicht die besondere Sozialhilfe zur Bestreitung besonderer, individuell bestimmter notwendiger Kosten des Lebensunterhalts ein (EuGH, Urteil vom 4. März 2010 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    3.1.1 Demzufolge ist der Einkommens- und Bedarfsberechnung grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gem. § 9 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 14 ff.) unabhängig davon, inwieweit zwischen diesen Personen unterhaltsrechtliche Beziehungen bestehen.

    Hinsichtlich des in § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II pauschaliert erfassten Werbungskostenabzugs verlangt das Gebot der individualisierten Prüfung gemäß Art. 17 der Richtlinie 2003/86/EG, den Nachweis geringerer Aufwendungen als die gesetzlich veranschlagten 100 EUR zuzulassen (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 34).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 27, vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 18 und vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - DVBl 2012, 1167 Rn. 11).

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 27, vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 18 und vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - DVBl 2012, 1167 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt in jedem Fall vollständiger gerichtlicher Überprüfung (Urteil vom 22. Mai 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Im Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG) gebietet es der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, den Begriff der Lebensunterhaltssicherung sowohl auf der Einkommens- als auch auf der Bedarfsseite zu modifizieren (Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135).

    Denn dieser Freibetrag wird in erster Linie aus arbeitsmarkt- bzw. beschäftigungspolitischen Gründen gewährt und soll eine Anreizfunktion zur Aufnahme bzw. Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit haben, nicht aber einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgleichen (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135 Rn. 33).

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 KRK; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 KRK; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Diese Würdigung ist revisionsrechtlich gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 293 ZPO wie eine Tatsachenfeststellung zu behandeln (vgl. Urteile vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 17 und vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 - NJW 2012, 3461 Rn. 16); § 545 Abs. 1 ZPO findet keine Anwendung.
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
    Abzustellen ist dabei nicht auf Art. 6 EGBGB, sondern auf den anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 145/66 - BGHZ 48, 327 und vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97 - BGHZ 138, 331 ).
  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

  • BGH, 25.10.1976 - IV ZB 38/76

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 93/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Maßnahme der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Köln, 09.04.2010 - 4 UF 56/10

    Wirksamkeit und Anerkennung einer in Malaysia ergangenen Sorgerechtsentscheidung

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 3.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Diese anerkennungsrechtliche Grundnorm wird gegebenenfalls auch im Verwaltungsprozess durch die Sonderregelungen aus § 108 Abs. 1 i.V.m. § 109 FamFG verdrängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.07.2017 - OVG 11 B 5.16 - juris; OVG NRW, Urt. v. 14.07.2016 - 19 A 2/14 - FamRZ 2016, 2130; NdsOVG, Urt. v. 29.09.2014 - 11 LB 2203/14 - NdsVBl.

    Dies ist der Fall, wenn die ausländische Entscheidung aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass sie nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (sog. verfahrensrechtlicher ordre public, vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, a.a.O.; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.07.2017, a.a.O.; OVG NRW, Urt. v. 14.07.2016, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 29.09.2014, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urt. v. 11.04.1979 - IV ZR 93/78 -, NJW 1980, 529; KG Berlin, Beschl. v. 01.08.2013 - 1 W 413/12 - StAZ 2013, 348; Völker, Zur Dogmatik des ordre public, 1998, S. 140 f.).

    Soweit die Wirkungen der ausländischen Entscheidungen in das innerstaatliche Recht erstreckt werden, darf die Richtigkeit der ausländischen Entscheidung - d.h. die Richtigkeit seiner tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen - wegen der Erstreckung ihrer materiellen Rechtskraft grundsätzlich im Inland nicht nachgeprüft werden (Verbot der révision au fond, vgl. oben unter (a) sowie BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153; OVG NRW, Urt. v. 14.07.2016 - 19 A 2/14 - FamRZ 2016, 2130; Geimer, a.a.O., § 328 Rn. 208; Gottwald, a.a.O., § 328 Rn. 116 f., 164), wenn nicht ausnahmsweise ein Verstoß gegen den sog. ordre public vorliegt, also das ausländische Urteil offensichtlich grundlegenden Vorstellungen des Inlandes über Minimalanforderungen des Rechtsschutzes oder über die Grundwerte der Rechtsordnung widerspricht (vgl. Gottwald, a.a.O., § 328 Rn. 117).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts verfügen seine Eltern über keinerlei Erwerbseinkommen und beziehen schon derzeit Leistungen nach dem SGB II (zur Maßgeblichkeit des Gesamtbedarfs der Kernfamilie, der Berechnung nach dem SGB II und den Besonderheiten im Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG vgl. grundlegend Urteile vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 4.12 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen und vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Für die Sicherung des Lebensunterhalts ist auf die Bedarfsgemeinschaft abzustellen (BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 10 C 4.12 -, BVerwGE 145, 153 [163 ff.], RdNr. 25 ff.).

    Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ist unerheblich (BVerwG, Urt. v. 26.08.2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, a.a.O. RdNr. 21; Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 10 C 4.12 -, juris RdNr. 25).

    Für die Sicherung des Lebensunterhalts ist auf die Bedarfsgemeinschaft abzustellen (BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 10 C 4.12 -, BVerwGE 145, 153 [163 ff.], RdNr. 25 ff. in juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44698
BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,44698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 11, § 6 Abs. 3, § 32 Abs. 2 bis 4; EGBGB Art. 6, 21; FamFG § 97 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 109 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 6 Abs. 2; KRK Art. 12 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1; ZPO § 328
    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache; besondere Härte; Doppelprüfung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kindeswohl; öffentliche Ordnung; ordre public; Personensorge; Sorgerecht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 11; § 6 Abs. 3, § 32 Abs. 2 bis 4
    Anerkennung; Anhörung; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache; Doppelprüfung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kindeswohl; Personensorge; Sorgerecht; Sorgerechtsentscheidung; Sprachnachweis; Visum; Visumantrag; ausländisches Recht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 11 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 2 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004
    Kindernachzug zu Ausländern; einheitlicher Streitgegenstand; Anhörungspflicht; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Visumantrag

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines einheitlichen Streitgegenstands durch Vorliegen eines auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug gerichteten Begehrens; Stellen eines Visumantrags vor Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 2 Abs. 11, AufenthG § ... 6 Abs. 3, AufenthG § 32 Abs. 2-4, EGBGB Art. 6, EGBGB Art. 21, FamFG § 97 Abs. 1, FamFG § 108 Abs. 1, FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4, GG Art. 6 Abs. 2, UN-KRK Art. 12 Abs. 2, VwGO § 86 Abs. 1, ZPO § 328
    Anhörung, ausländisches Recht, Deutschkenntnisse, besondere Härte, Doppelprüfung, internationales Privatrecht, Inzidentanerkennung, Kindernachzug, Kindeswohl, öffentliche Ordnung, ordre public, Personensorge, Sorgerecht, Sorgerechtsentscheidung, Sprachnachweis, Visum, ...

  • rewis.io

    Kindernachzug zu Ausländern; einheitlicher Streitgegenstand; Anhörungspflicht; ausländische Sorgerechtsentscheidung; Verstoß gegen den ordre public; Visumantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bildung eines einheitlichen Streitgegenstands durch Vorliegen eines auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug gerichteten Begehrens; Stellen eines Visumantrags vor Vollendung des 18. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Was im Ausland Recht ist, soll im deutschen Visumverfahren Recht bleiben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 172
  • NVwZ 2013, 427
  • FamRZ 2013, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10).

    Sind aufenthaltsrechtliche Ansprüche an eine Höchstaltersgrenze geknüpft - wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres -, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (vgl. Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen mit einer Höchstaltersgrenze, die der Betroffene - wie hier die Klägerin - im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O.).

    Im Sinne dieser Bestimmung besitzt ein Elternteil das Sorgerecht nur, wenn er "allein" sorgeberechtigt ist, dem anderen Elternteil also bei der Ausübung des Sorgerechts keine substantiellen Mitentscheidungsrechte und -pflichten zustehen, etwa in Bezug auf Aufenthalt, Schule und Ausbildung oder Heilbehandlung des Kindes (Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Es kann offen bleiben, ob sich die Klägerin nach Eintritt der Volljährigkeit - wie hier - noch auf eine Gefährdung des Kindeswohls berufen kann (bejahend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 22 zu § 20 Abs. 4 AuslG 1990).

    Das Berufungsgericht kann sich für seine gegenteilige Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - (a.a.O.) stützen.

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung erfordert daher auch eine Verfahrensgestaltung, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantiert (siehe etwa Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - BVerfGE 55, 171 und vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 - BVerfGK 17, 407 Rn. 19).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind vom Revisionsgericht allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es nunmehr anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Abzustellen ist dabei nicht auf Art. 6 EGBGB, sondern auf den anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 145/66 - BGHZ 48, 327 und vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97 - BGHZ 138, 331 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Pflicht zur persönlichen Anhörung eines 14jährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    V Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.02.2012 - AZ: OVG 2 B 6.11.
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Abzustellen ist dabei nicht auf Art. 6 EGBGB, sondern auf den anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 145/66 - BGHZ 48, 327 und vom 21. April 1998 - XI ZR 377/97 - BGHZ 138, 331 ).
  • OLG Köln, 09.04.2010 - 4 UF 56/10

    Wirksamkeit und Anerkennung einer in Malaysia ergangenen Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12
    Gemäß § 108 Abs. 1 FamFG ist für die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Gerichte kein besonderes Verfahren vor deutschen Gerichten oder Behörden vorgesehen, sondern es gilt der Grundsatz der Inzidentanerkennung (OLG Köln, Beschluss vom 9. April 2010 - 4 UF 56/10 - NJW-RR 2010, 1225 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche;

    Es liegt allerdings dann eine Anspruchsnormenkonkurrenz vor, wenn mit den Anspruchsgrundlagen ein inhaltlich einheitlicher Anspruch mit unterschiedlichen Voraussetzungen für unterschiedliche Lebenssituationen geregelt wird (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172 Rn. 11) und dieser auf identische Rechtsfolgen führt.
  • VG Berlin, 01.06.2022 - 38 K 480.21

    Syrische Ehe, Scharia-Gericht, ordre public

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    So ist nicht erkennbar, dass der Stammberechtigte und sein aktueller Wille zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen

    BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 -, BVerwGE 145, 153, juris, Rdn. 19, und - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172, juris, Rdn. 20.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

    Sein in der Sache zutreffender Hinweis, das Vorliegen ausreichender Sprachkenntnisse könne auch anders als durch ein entsprechendes Sprachzertifikat nachgewiesen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 - BVerwGE 145, 172, juris Rn. 30), geht ins Leere, da nichts dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich ist, wie der Kläger den anderweitigen Nachweis zu führen gedenkt.
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug: Nachweis des Datums einer

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    Auf diese Weise hat das Scharia-Gericht die Interessen des Beigeladenen zu 2.) und seinen aktuellen Willen zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • VG Berlin, 28.01.2021 - 20 K 113.18

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug

    Sind aufenthaltsrechtliche Ansprüche an eine Höchstaltersgrenze geknüpft - wie hier die Vollendung des 18. Lebensjahres -, ist nach gefestigter Rechtsprechung für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17/08 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 02.12.2014 - 1 B 21.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Höchstaltersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. Urteile vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4, jeweils Rn. 10; und vom 29. November 2012 -BVerwG 10 C 11.12 - BVerwGE 145, 172 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 8, jeweils Rn. 14).
  • VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15

    Nachzug zum mitsorgeberechtigten Elternteil gemeinsam mit anderem Elternteil

    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des begehrten Visums noch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres dahingehenden Antrags bei der Beklagten zu (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag schon stets als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten ist und nicht eigens gestellt werden muss, soweit - wie hier insbesondere mit § 32 Abs. 4 AufenthG - (auch) eine Ermessensvorschriften als Rechtsgrundlage in Betracht kommt (vgl. etwa VG München, Urteil vom 6. November 2013 - VG M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35 m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 08.09.2017 - 19 K 414.17

    Ablehnung der Erteilung eines Visums für ein Promotionsstudien für einen

    Der Klägerin steht zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 ) weder ein Anspruch auf Erteilung des von ihr begehrten Visums zu Studienzwecken zu noch zumindest ein Anspruch auf beurteilungsfehlerfreie Neuentscheidung über ihren dahingehenden Antrag durch die Beklagte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO).
  • VG Berlin, 30.03.2022 - 38 K 601.20
    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.

    So ist nicht erkennbar, dass der Stammberechtigte und sein aktueller Wille zur Eheschließung in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden (siehe zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 109 Rn. 22; sowie für die Anerkennung ausländischer Sorgerechts- bzw. Adoptionsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [428f.]); Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 37, 40 je m.w.N.).

  • VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 6 N 48.14

    Nachzug afghanischer Kinder - zum alleinigen Sorgerecht des Vaters

  • VG Berlin, 08.06.2022 - 38 K 600.20

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug: Wirksamkeit einer sog. Handschuhehe

  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Prozesszinsen; Streitgegenstand; Verzugszinsen; Zinsen

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 19 K 83.16

    Asylrecht: Familienzusammenführung; Anspruch auf Elternnachzug

  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
  • VG Berlin, 10.01.2014 - 4 K 355.11

    Nachzug eines inzwischen volljährigen Kindes zu seiner Mutter

  • VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 4 K 14.109

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug für minderjährigen Serben

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.2012 - 10 C 11.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41037
BVerwG, 04.06.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,41037)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,41037)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 10 C 11.12 (https://dejure.org/2012,41037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Anerkennung; Anhörung; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache; Doppelprüfung; Internationales Privatrecht; Inzidentanerkennung; Kindernachzug; Kindeswohl; Personensorge; Sorgerecht; Sorgerechtsentscheidung; Sprachnachweis; Visum; Visumantrag; ausländisches Recht; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Pflicht zur persönlichen Anhörung eines 14jährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2012 - 10 C 11.12
    V Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.02.2012 - AZ: OVG 2 B 6.11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht